Weitere Entscheidung unten: LSG Thüringen, 19.07.2005

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   LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04 WA   

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https://dejure.org/2005,13594
LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04 WA (https://dejure.org/2005,13594)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 07.03.2005 - L 6 KR 516/04 WA (https://dejure.org/2005,13594)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 07. März 2005 - L 6 KR 516/04 WA (https://dejure.org/2005,13594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Gegenvorstellung betreffs Prozesskostenhilfe; Selbstkorrektur des Gerichts ausschließlich in den gesetzlich geregelten Fällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
    Damit sollte verhindert werden, dass die Unanfechtbarkeit zu grobem prozessualen Unrecht führte (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 12. Januar 1983 - Az.: 2 BvR 964/82 in: BVerfGE 63, 77, 78).

    Möglich war die Änderung eines Beschlusses auf eine Gegenvorstellung nur dann, wenn dieser in offensichtlichem Widerspruch zum Gesetz stand, insbesondere gegen Grundrechte verstieß (vor allem gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs) und andernfalls nur im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden konnte (vgl. BVerfG vom 12. Januar 1983, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05

    Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
    Eine sinngemäße Auslegung seines Schriftsatzes als Anhörungsrüge scheidet ebenso aus wie eine erweiternde Anwendung des § 178a SGG auf Fälle einer "greifbaren Gesetzeswidrigkeit" (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 2. Februar 2005 - Az.: 3 S 83/05, nach juris).

    Gegenvorstellungen sind seit 1. Januar 2005 nicht statthaft und entsprechend § 178a Abs. 4 Satz 1 SGG zu verwerfen (so auch VGH Baden-Württemberg vom 2. Februar 2005, a.a.O.).

  • BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02

    Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
    Nur zur Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass die Gegenvorstellung selbst bei der Gegenansicht unstatthaft ist, weil diese nicht in der Frist des analog anzuwendenden § 178a Abs. 2 SGG (zwei Wochen seit Zustellung des Beschlusses am 12. Januar 2005) eingegangen ist (vgl. BFH vom 5. Dezember 2002 - Az.: IV B 190/02 in: NJW 2003, 919, 920).
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
    Gegen die vom Senat vertretene Ansicht spricht auch nicht, dass nach dem Entwurf des Anhörungsrügengesetzes (BT-Drucksache 15/3706; S. 14) die bisherigen "außerordentlichen Rechtsbehelfe wie die außerordentliche Beschwerde oder die Gegenvorstellung" nicht ausgeschlossen werden sollten.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
    Mit diesem Gesetz ist der Gesetzgeber der Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts im Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 (Az.: 1 PBvU 1/02) nachgekommen, eine gesetzliche Regelung zur Korrektur einer fehlerhaften Entscheidung bei einer Verweigerung rechtlichen Gehörs bis zum 31. Dezember 2004 zu schaffen.
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
    Am 28. Juni 2004 hat der Kläger die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt und dies damit begründet, dass ein anderes Verfahren gegen die AOK - Die Gesundheitskasse in Thüringen, in dem es ebenfalls um die Erstattung von Materialkosten für Zahnkronen gegangen war, nach Aufhebung des Urteils vom 28. Februar 2002 (Az.: L 3 KR 311/97) und Zurückverweisung (Beschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2003 - Az.: B 1 KR 5/03 B) durch Vergleich (Zahlung von 50, 00 EUR ohne Anerkennung eines Anspruchs an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen) beendet wurde (Az.: L 6 KR 70/04 ZVW).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
    Wegen des o.g. Beschlusses des BVerfG vom 30. April 2003 sind die zum früheren Recht ergangenen Gerichtsentscheidungen (z.B. BVerwG vom 16. Mai 2002 - Az.: 6 B 28/02 und 6 B 29/02 in: NJW 2002, 2657) und die vom Kläger zitierten veralteten Literaturstellen nicht mehr relevant.
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R

    Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des mit Urteil des 3. Senats des Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L 3 KR 10/97) vom 28. Februar 2002 abgeschlossenen Berufungsverfahrens.
  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 30/02 R

    Krankenversicherung - 58-jähriger Arbeitsloser - Anspruch auf Krankengeld auch

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
    Die Nichtzulassungsbeschwerde hatte das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 17. Oktober 2003 verworfen (Az.: B 1 KR 30/02 B).
  • BFH, 06.05.2004 - I S 13/03

    Gegenvorstellung; Fristgebundenheit

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
    Auch der Beschluss des BFH vom 6. Mai 2004 (Az.: I S 13/03, nach juris) spricht nicht zugunsten des Klägers; er erging vor dem Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes.
  • LSG Thüringen, 21.01.2013 - L 12 SF 1317/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Ausschlussfrist -

    Am 28. Juni 2004 beantragte der Antragsteller unter dem Aktenzeichen L 6 KR 516/04 WA die Wiederaufnahme des vorgenannten Verfahrens beim Thüringer Landessozialgericht wegen des Ergebnisses eines von ihm parallel geführten weiteren Rechtsstreits gegen die AOK.

    Dem Senat haben die Verfahrensakten S 3 KR 438/95, L 3 KR 10/97, L 6 KR 516/04 WA und L 6 KR 54/08 WA bei seiner Entscheidung vorgelegen.

    3.) Entsprechend dem oben zu 2 Gesagten ist auch die das Wiederaufnahmeverfahren L 6 KR 516/04 WA betreffende, beabsichtigte Klageerhebung nicht mehr fristgerecht.

  • LSG Thüringen, 14.07.2005 - L 6 B 12/05

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren seit dem

    Diese ist zumindest seit dem 1. Januar 2005 jedoch nicht statthaft und entsprechend § 178a Abs. 4 Satz 1 SGG zu verwerfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 2005 - Az.: L 6 KR 516/04 WA und vom 11. Juli 2005 - Az.: L 6 KR 516/04 WA; OVG Lüneburg vom 3. Mai 2005 - Az.: 11 ME 131/05, nach juris, VGH Baden-Württemberg vom 2. Februar 2005 - Az.: 3 S 83/05 in: NJW 2005, 920; a.A. BFH vom 30. März 2005 - Az.: VII S 13/05, nach juris).
  • LSG Thüringen, 18.04.2006 - L 6 R 558/05

    Voraussetzung einer Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es kann dahingestellt bleiben, ob sie nach dem 1. Januar 2005 mit In-Kraft-Treten des § 178a des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) überhaupt noch statthaft ist (bejahend u.a. BSG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - Az.: B 13 RJ 178/05 B; BFH, Beschluss vom 7. Dezember 2005 - Az.: VIII B 197/05; a.A.: Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2005 - Az.: L 6 B 12/05 R, 11. Juli 2005 - Az.: L 6 KR 516/04 WA und 7. März 2005 - Az.: L 6 KR 516/04 WA; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2005 - Az.: 11 ME 131/05, nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 - Az.: 3 S 83/05 in NJW 2005, 920, Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage 2005, § 178a Rdnr. 1).
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   LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 516/04 WA   

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https://dejure.org/2005,25808
LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 516/04 WA (https://dejure.org/2005,25808)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 19.07.2005 - L 6 KR 516/04 WA (https://dejure.org/2005,25808)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - L 6 KR 516/04 WA (https://dejure.org/2005,25808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Klage auf Wiederaufnahme eines Verfahrens (Restitutionsklage); Aufhebung eines die Begründung der ursprünglichen Entscheidung tragenden Urteils; Vorliegen einer präjudiziellen Wirkung oder Kausalbeziehung; Einfluss der tatsächlichen Feststellungen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R

    Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 516/04
    Die Klage des Klägers auf Wiederaufnahme des Berufungsrechtsstreits Az.: L 3 KR 10/97 wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des mit rechtskräftigem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts abgeschlossenen Berufungsverfahrens Az.: L 3 KR 10/97.

    Auf die mit Beschluss des Sozialgerichts vom 11. Dezember 1996 zugelassene Berufung hat der 3. Senat des Thüringer Landessozialgerichts mit Urteil vom 28. Februar 2002 das Urteil des Sozialgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen (Az.: L 3 KR 10/97).

    Mit Schriftsätzen vom 28. Juni und 18. Juli 2004 hat der Kläger um Wiederaufnahme des Verfahrens Az.: L 3 KR 10/97 und hilfsweise Neubescheidung durch die Beklagte beantragt.

    Das Urteil Az.: L 3 KR 10/97 stütze sich ausdrücklich auf das Urteil Az.: L 3 KR 311/97.

    das mit Urteil vom 28. Februar 2002 und Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Oktober 2003 (Az.: B 1 KR 30/02 R) rechtskräftig abgeschlossene Berufungsverfahren Az.: L 3 KR 10/97 wieder aufzunehmen und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 21. August 1996 (Az.: S 3 KR 438/95) zurückzuweisen.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf den Inhalt der Prozess- und der beigezogenen Gerichtsakten des Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L 3 KR 10/97 und L 3 KR 311/97) sowie der Verwaltungsakte der Beklagten (Az.: ) Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens Az.: L 3 KR 10/97 ist unzulässig (§ 179 Abs. 1 SGG i.V.m. § 589 Abs. 1 ZPO).

    Da der Kläger keinen Nichtigkeitsgrund nach § 579 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 ZPO dargelegt hat, kommt die Nichtigkeitsklage gegen das nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftige Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Februar 2002 (Az.: L 3 KR 10/97) nicht in Betracht.

    Das mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2003 (Az.: B 1 KR 5/03 R) aufgehobene Urteil des Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L 3 KR 311/97) hatte keine präjudizielle Wirkung zu dem vom Kläger angegriffenen Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Februar 2002 (Az.: L 3 KR 10/97).

    Ausweislich des Vergleichs hat die Beklagte den mit der Berufung weiter verfolgten Anspruch des Klägers ausdrücklich nicht anerkannt, so dass bereits nach dem Willen der Beteiligten und damit auch des Klägers kein Präjudiz für gleiche oder ähnliche Fallgestaltungen und so auch nicht zum angegriffenen Urteil Az.: L 3 KR 10/97 geschaffen wurde.

  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 516/04
    Das Bundessozialgericht hob das Urteil auf die Beschwerde mit Beschluss vom 16. Dezember 2003 (Az.: B 1 KR 5/03 B) auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Thüringer Landessozialgericht zurück.

    Er ist der Auffassung seine Restitutionsklage sei gemäß § 179 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) i.V.m. § 580 Nr. 6 der Zivilprozessordnung (ZPO) zulässig, weil das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Februar 2002 (Az.: L 3 KR 311/97) durch Beschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2003 (Az.: B 1 KR 5/03 R) aufgehoben und durch den Vergleich im Berufungsverfahren (Az.: L 6 KR 70/04 ZVW) "endgültig beseitigt" und damit sein Kostenerstattungsanspruch bestätigt worden sei.

    Das mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2003 (Az.: B 1 KR 5/03 R) aufgehobene Urteil des Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L 3 KR 311/97) hatte keine präjudizielle Wirkung zu dem vom Kläger angegriffenen Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Februar 2002 (Az.: L 3 KR 10/97).

  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 30/02 R

    Krankenversicherung - 58-jähriger Arbeitsloser - Anspruch auf Krankengeld auch

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 516/04
    Die Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 17. Oktober 2003 (Az.: B 1 KR 30/02 B) als unzulässig verworfen.

    das mit Urteil vom 28. Februar 2002 und Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Oktober 2003 (Az.: B 1 KR 30/02 R) rechtskräftig abgeschlossene Berufungsverfahren Az.: L 3 KR 10/97 wieder aufzunehmen und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 21. August 1996 (Az.: S 3 KR 438/95) zurückzuweisen.

  • BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
    Das LSG hat ausgeführt, dass er keinen Nichtigkeitsgrund dargelegt habe und die Voraussetzungen einer Restitutionsklage ebenfalls nicht vorlägen; das angegriffene Urteil L 3 KR 10/97 stütze sich nicht im Sinne von § 580 Nr. 6 ZPO auf die aufgehobene Entscheidung in der Sache L 3 KR 311/97, vielmehr habe es sich nur um einen Parallelfall gehandelt; der außergerichtliche Vergleich sei unerheblich (Urteil vom 19.7.2005 - L 6 KR 516/04 WA).
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